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Aktuelle Pressemitteilung | 17. Februar 2016

Gründung des Dachverbandes der Suchtfachgesellschaften

Drei große Suchtfachgesellschaften gründen einen Dachverband der Suchtfachgesellschaften zur Bündelung der Interessen im Bereich der Prävention, Erforschung, Behandlung und Entstigmatisierung von Suchtkrankheiten.

Die Bündelung der Interessen im Bereich der Behandlung von Suchtkrankheiten, der juristischen Bewertung anerkannter Behandlungsverfahren wie der Substitution oder auch der Cannabisabhängigkeit, Aspekte des Transfers von wissenschaftlichen Ergebnissen in die Versorgungslandschaft sowie die Einordnung von neuen Suchtformen in den Katalog der bestehenden Abhängigkeitserkrankungen sind wichtige Ziele, die es im Konsens zu lösen gilt.

Zu diesem Zwecke gründeten die Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie, die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin sowie die Deutsche Gesellschaft für Suchtpsychologie den „Dachverband der Suchtfachgesellschaften“ (DSG). Angesichts zahlreicher Überschneidungen satzungsgemäßer Tätigkeiten im Bereich dieser Fachgesellschaften können die Deutschen Suchtfachgesellschaften so noch partnerschaftlicher zusammenarbeiten und Synergien nutzen. Das gemeinsame Ziel ist die Prävention, Erforschung, Behandlung und Entstigmatisierung von Suchterkrankungen in einem Abstimmungsprozess der verschiedenen Fachgesellschaften, ohne dabei allerdings die fachliche Hoheit der Mitgliedsgesellschaften einzuengen.

Die „Deutsche Suchtgesellschaft – Dachverband der Suchtfachgesellschaften“ wird sich der u.a. der Prävention, der Optimierung der Anerkennung von Abhängigkeitserkrankungen, der Erweiterung der Strukturen in der Behandlung von Suchterkrankungen, der Anerkennung nicht-stoffgebundener Abhängigkeiten und der Ausarbeitung von Behandlungsleitlinien sowie der Entwicklung von differenzierten Indikationskriterien für Suchtbehandlungen aus den genannten Gebieten im Suchthilfesystem und der gesetzlichen Regelung der Substitution und Diamorphin-gestützten Behandlung, widmen. Weitere Ziele sind die Abstimmung von Stellungnahmen sowie die Formalisierung des Austausches zu Fachfragen. Die DSG sieht sich als zentraler Ansprechpartner für die Bundesregierung und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Sowohl die Vorstände als auch die Mitgliederversammlungen der verschiedenen Fachgesellschaften haben den Gesellschaftsvertrag im September 2015 zugestimmt. Am 17. Februar 2016 fand die Auftaktsitzung in Frankfurt a. M. statt. Als 1. Vorsitzender wurde Prof. Dr. Anil Batra, Leiter der Sektion Suchtforschung und Suchtmedizin am Universitätsklinikum Tübingen, gewählt.

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